unsere Platzordnung.
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Ordnung
für die Benutzung des Übungsgeländes
und Vereinsheimes
(Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15.01.2006 )
I. Die Ortsgruppe (OG – Nr. 2144) führt im
Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. den Namen
Ortsgruppe Basdorf e.V.
und gehört zur Landesgruppe 02/Berlin-Brandenburg
Übungsplatz: Lange Enden 1, 16348 Wandlitz OT Basdorf
II.a) Die Arbeit in der OG erfolgt auf der Grundlage der Rechts- und Verfahrens-
ordnung und der allgemeinen Geschäftsordnung des SV sowie der Satzung
der Ortsgruppe und ist bestimmt
- durch sportlich fairen Umgang
- durch kameradschaftliches Verhalten
- der Achtung untereinander und
- eines angemessenen Umgangstones der Mitglieder und Gäste
Seine Tätigkeit verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
b) Unstimmigkeiten und Streitigkeiten zwischen einzelnen Mitgliedern und Gästen
sind prinzipiell und primär unter Berücksichtigung gegenseitiger Achtung und
Rücksichtnahme untereinander zu klären.
Bei unüberwindlichen Schwierigkeiten ist der Vorstand zur Schlichtung und
eventuell zur Entscheidung anzurufen.
Ist auch dann eine Einigung nicht möglich, wird nach der Rechts- und Verfahrens-
ordnung sowie der Schiedsgerichtsordnung des Hauptvereins verfahren.
c) Nichtsatzungsgemäßes Verhalten und Nichtbeachtung der festgelegten Ordnung
der OG durch einzelne Mitglieder sowie Friedensstörung, Beleidigungen,
Verdächtigungen verächtlich machende Kritik, unsportliches Verhalten,
Verleumdungen und üble Nachrede werden durch den
Vorstand kraft seines Hausrechtes geahndet.
d) Die Mitglieder des Vorstandes und die Übungsleiter mit Lizenz haben Weisungsrecht
zur Einhaltung der festgelegten Ordnung.
Zentrale Ausbildungsfragen und – Probleme werden vom Ausbildungswart festgelegt
bzw. geklärt.
In der Pause nach dem Kreistraining, steht der Übungsplatz ausschließlich,
den Übungsleitern mit ihren Hunden zur Verfügung.
Um auf der Straße vor dem Übungsplatz ( Lange Enden ) einen reibungslosen
Verkehr zu gewährleisten, ist das Parken nur auf der gegenüberliegenden Seite des
Platzes so gestattet.
e) Die Beitragszahlung regelt sich nach den Beschlüssen der Jahreshauptversammlung.
Der Jahresbeitrag für Mitglieder und Stammgäste ist bis 31.März
des laufenden Jahres zu entrichten.
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III a) Der Aufenthalt auf dem Übungsplatz ist zu den ausgewiesenen
Übungszeiten gestattet.
Der Übungsplatz unterteilt sich in den Aufenthaltsraum, den Ausbildungsraum und
den Ablegeplatz sowie den Spielplatz, die durch Absperrungen
von einander getrennt sind.
b) Hunde sind, wenn sie nicht gearbeitet oder vorgeführt werden, sicher zu verwahren
- Ablegeplatz, Auto - .
Das Verweilen im Aufenthaltsraum ist nur Hundeführern mit angeleinten
Welpen bis sechs Monaten gestattet.
c) Die Ausbildung erfolgt nach dem jeweiligen Ausbildungsstand unter Anleitung von
Übungsleitern. Sie erfolgt in der Regel in der
Reihenfolge – Kreistraining – Einzelarbeit – Schutzdienst.
Der das Kreistraining durchführende Übungsleiter nimmt die Einteilung vor und
bestimmt die Belegung des Platzes. Einzelarbeit ohne einen Übungsleiter ist für
erfahrene Hundeführer nach Abstimmung möglich.
IV Bei Bedarf und auf Antrag kann das Vereinsheim den Mitgliedern und Gästen
zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Das Nutzungsendgeld dafür
beträgt für Mitglieder und Stammgäste 25,- €, für alle anderen 50,- €.
Ordnung und Sauberkeit sind zu gewährleisten. Für eventuell
entstandene Schäden haftet der Nutzungsberechtigte
V Die Durchführung von Arbeitsleistungen ist in der Anlage 1 geregelt.
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F.d.R. Schrift und Platzwart
Wolf-Dietrich Schneider
Anlage 1
1. Die Instandhaltung, Neugestaltung sowie Sauberkeit des Vereinsheimes und
der anderen Anlagen des Übungsplatzes ist weitgehend in unbezahlter
Arbeitsleistung durch die Mitglieder und Stammgäste der OG zu gewährleisten.
2. Jedes OG -Mitglied ( SV – Stammgast ) hat definitiv 6 Arbeitsstunden
( Ah- 60 Min ) im laufenden Jahr zu erbringen. Für jede nicht geleistete
Arbeitsstunde ist ein Betrag von 5 € an die OG zu zahlen.
Vier ( 4 ) weitere Arbeitsstunden sind fakultativ zu leisten, wenn durch den
Vorstand angesetzte Arbeiten notwendig sind.
3. Die Arbeiten erfolgen an den durch den Vorstand zentral festgelegten Tagen.
Diese sind rechtzeitig ( 3-4 Wochen vorher ) bekannt zu geben. Der vom Vorstand
festgelegte Verantwortliche (i.R. der Platzwart) organisiert die Arbeiten, stellt den
reibungslosen Ablauf sicher und führt den Nachweis.
An den festgelegten Arbeitstagen werden für die Sportsfreunde Imbiss und
Getränke auf Vereinskosten sichergestellt.
4. Sportsfreunde die an den zentral festgelegten Tagen nicht arbeiten können,
haben sich beim Vorstand für Arbeiten, zu einem anderen Zeitpunkt, anzubieten.
5. Von den Festlegungen für die Leistung von Arbeitsstunden ist die für den
Kantinenbetrieb verantwortliche Sportsfreundin ausgenommen.